Landesstelle für Gleichbehandlung-gegen Diskriminierung, Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Antidiskriminierungsstelle

10969 Berlin
KONTAKT
Antidiskriminierungsberatungsstelle auch für trans*/inter*
Das im Jahr 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat den rechtlichen Diskriminierungsschutz deutlich verbessert. Es will Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen.
Im Vorfeld einer Beratung kann es sehr hilfreich sein, zu dem diskriminierenden Vorkommnis oder dem Sachverhalt ein kurzes Gedächtnisprotokoll mit den wichtigsten Informationen zu erstellen. Für den Bedarfsfall bietet sich als inhaltliche Gliederung die leicht zu merkende Faustregel „Fünf W“ an:
- Wann und wo hat die Benachteiligung stattgefunden?
- Was ist passiert?
- Wie kam es dazu?
- Warum fühlten Sie sich benachteiligt?
- Wer war an dem Vorfall beteiligt? / Wer kann den Vorfall bezeugen?
Die LADS hilft, geeignete Beratungsstellen zu finden. Einzelfallberatungen führt die LADS nicht durch.